Der Standort Georgien hat sich zu einer der interessantesten Alternativen für international tätige Unternehmer entwickelt. Mit einem 1-Prozent-Regime für Kleinunternehmer, einem nachgelagerten Körperschaftsteuermodell nach estnischem Vorbild und einem vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern bietet das Land eine bemerkenswerte Kombination. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Elemente vor.

Der Standort Georgien verbindet ein einfaches, niedriges Steuersystem mit einer liberalen Wirtschaftsordnung und einer strategischen Lage zwischen Europa und Asien. Für Unternehmer, die ihre Aktivitäten international ausrichten, ist Georgien vor allem wegen seines 1-Prozent-Regimes für Kleinunternehmer und des nachgelagerten Körperschaftsteuermodells attraktiv. In Verbindung mit einer zypriotischen Struktur entstehen interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Steuersystem am Standort Georgien

Das Steuerrecht des Landes zeichnet sich durch Klarheit und niedrige Sätze aus. Die Einkommensteuer ist ein flacher Tarif, die Körperschaftsteuer folgt dem estnischen Modell, und ausländische Einkünfte natürlicher Personen sind weitgehend von der Besteuerung ausgenommen. Diese territoriale Ausrichtung macht Georgien für mobile Unternehmer und Investoren interessant.

  • Einkommensteuerflacher Tarif von 20 %
  • Körperschaftsteuerestnisches Modell: Steuer erst bei Gewinnausschüttung
  • Small Business Status1 % auf den Umsatz (bis zur Umsatzgrenze)
  • Territoriale Besteuerungausländische Einkünfte von Privatpersonen weitgehend befreit
  • DBA mit Zypern0 % Quellensteuer auf Dividenden an zypriotische Anteilseigner

Das 1-Prozent-Regime für Kleinunternehmer

Das bekannteste Merkmal Georgiens ist der Small Business Status. Einzelunternehmer (Individual Entrepreneurs) mit einem Jahresumsatz bis zu einer festgelegten Grenze können einen pauschalen Steuersatz von lediglich 1 Prozent auf ihren Umsatz wählen. Dieses Regime ist außerordentlich attraktiv für Freiberufler, Berater, IT-Dienstleister und kleinere Gewerbetreibende, die eine niedrige, einfach zu handhabende Besteuerung suchen. Wird die Umsatzgrenze überschritten, steigt der Satz auf den darüberliegenden Teil.

Der Standort Georgien bietet ein 1-Prozent-Regime für Kleinunternehmer und ein nachgelagertes Körperschaftsteuermodell.

Das estnische Körperschaftsteuermodell

Für Kapitalgesellschaften gilt in Georgien ein nachgelagertes Besteuerungsmodell nach estnischem Vorbild. Solange Gewinne im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, fällt keine Körperschaftsteuer an. Erst die Ausschüttung an die Gesellschafter löst die Besteuerung aus. Dieses Modell begünstigt thesaurierende, wachstumsorientierte Unternehmen erheblich, weil es die Selbstfinanzierung aus unversteuerten Gewinnen ermöglicht und die Steuer in die Zukunft verschiebt.

Besteuerung am Standort Georgien im Überblick
BereichRegelung
Kleinunternehmer (Small Business)1 % auf den Umsatz bis zur Grenze
Kapitalgesellschaft (laufend)0 % auf einbehaltene Gewinne
Kapitalgesellschaft (Ausschüttung)Besteuerung erst bei Gewinnausschüttung
Einkommensteuerflach 20 %
Ausländische Einkünfte (Privatperson)weitgehend territorial befreit
★ Praxistipp: Tätigkeit und Substanz prüfen

Das 1-Prozent-Regime am Standort Georgien eignet sich besonders für Dienstleister mit internationaler Kundschaft. Wer es nutzt, sollte die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit und – bei Wohnsitzfragen – die Ansässigkeit sorgfältig dokumentieren. Bei einer Kombination mit einer zypriotischen Struktur ist auf eine klare Abgrenzung der Funktionen und echte Substanz an beiden Standorten zu achten.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Georgien–Zypern

Besonders interessant wird Georgien in Verbindung mit Zypern. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern sieht für Dividenden, die an zypriotische Anteilseigner ausgeschüttet werden, eine Quellensteuer von 0 Prozent vor. Eine zypriotische Holding kann damit Beteiligungen an georgischen Gesellschaften halten und Gewinne ohne Quellensteuerbelastung nach Zypern leiten, wo sie über die zypriotische Beteiligungsbefreiung und den Non-Dom-Status des Gesellschafters weiter optimiert werden. Diese Kombination ist ein klassischer Gestaltungsansatz für international aufgestellte Unternehmer.

ℹ Hinweis: Affiliate-Marketing und OSS

Bei bestimmten Geschäftsmodellen wie dem Affiliate-Marketing ist die umsatzsteuerliche Behandlung am Standort Georgien gesondert zu prüfen. Häufig greift bei B2B-Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren, sodass das EU-OSS-Verfahren nicht anwendbar ist. Die korrekte Einordnung des Geschäftsmodells ist deshalb von Beginn an wichtig.

Vorteile und Grenzen des Standorts Georgien

Der Standort Georgien punktet mit niedrigen Steuern, einfacher Verwaltung, einer liberalen Wirtschaftsordnung und geringen Lebenshaltungskosten. Zu beachten ist jedoch, dass Georgien kein EU-Mitglied ist, was bei bestimmten Geschäftsmodellen und für die Anerkennung im europäischen Kontext eine Rolle spielen kann. Auch die Bankeninfrastruktur und die internationale Reputation unterscheiden sich von etablierten EU-Standorten. Für viele Konstellationen ist Georgien deshalb weniger ein Ersatz für Zypern als eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen einer mehrstufigen Struktur.

Für wen sich der Standort Georgien eignet

Der Standort Georgien eignet sich besonders für ortsunabhängige Unternehmer, IT-Dienstleister, Berater und Online-Geschäftsmodelle, die von dem 1-Prozent-Regime profitieren. Für wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften ist das estnische Körperschaftsteuermodell attraktiv, weil es die Reinvestition unversteuerter Gewinne ermöglicht. In Kombination mit einer zypriotischen Holding lassen sich die Vorteile beider Standorte verbinden – die niedrige operative Besteuerung in Georgien und die effiziente Gewinnvereinnahmung über Zypern.

Wer den Standort Georgien in Erwägung zieht, sollte allerdings die konkrete Tätigkeit, die Substanzanforderungen und die Wechselwirkungen mit dem eigenen Wohnsitz sorgfältig prüfen. Die Vorteile entfalten sich nur, wenn die Struktur sauber aufgebaut und tatsächlich gelebt wird – eine bloß formale Registrierung genügt auch hier nicht.

Gründung und Verwaltung am Standort Georgien

Die Gründung einer Gesellschaft oder die Registrierung als Einzelunternehmer in Georgien ist im internationalen Vergleich unkompliziert und schnell. Das Land hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, bürokratische Hürden abzubauen, und belegt in internationalen Rankings zur Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit regelmäßig vordere Plätze. Die Registrierung eines Einzelunternehmers mit Small Business Status lässt sich häufig binnen weniger Tage abschließen, und auch die laufende Verwaltung ist überschaubar. Für Kleinunternehmer im 1-Prozent-Regime beschränken sich die Pflichten im Wesentlichen auf die monatliche Meldung des Umsatzes und die Abführung der pauschalen Steuer.

Gleichwohl sollte die Einfachheit nicht über die Notwendigkeit echter Substanz hinwegtäuschen. Wer den Standort Georgien für eine ernsthafte unternehmerische Tätigkeit nutzt, sollte über eine nachvollziehbare Geschäftstätigkeit, gegebenenfalls lokale Geschäftsräume und – bei Wohnsitzfragen – eine belegbare Ansässigkeit verfügen. Gerade im Zusammenspiel mit dem Heimatland ist die saubere Dokumentation entscheidend, um die steuerlichen Vorteile abzusichern und Diskussionen mit ausländischen Finanzbehörden vorzubeugen.

Georgien im Zusammenspiel mit einer Zypern-Struktur

Die größte Stärke Georgiens entfaltet sich oft erst im Verbund mit Zypern. Eine typische Struktur sieht vor, dass eine operative georgische Gesellschaft die Wertschöpfung erbringt, während eine zypriotische Holding die Anteile hält. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens fließen Dividenden ohne Quellensteuer von Georgien nach Zypern, wo sie über die Beteiligungsbefreiung und den Non-Dom-Status des Gesellschafters weiter optimiert werden. So verbindet sich die niedrige operative Besteuerung Georgiens mit der EU-Rechtssicherheit und der effizienten Gewinnvereinnahmung über Zypern. Diese mehrstufige Gestaltung verlangt allerdings echte Substanz an beiden Standorten und eine klare funktionale Abgrenzung, damit sie steuerlich anerkannt wird und einer Prüfung standhält.

Georgien als Baustein einer langfristigen Strategie

Wer Georgien in eine langfristige Strategie einbindet, sollte die Entwicklung des Landes und seiner Abkommen im Blick behalten. Georgien strebt eine engere Anbindung an europäische Märkte an und entwickelt sein Steuer- und Wirtschaftsrecht kontinuierlich weiter. Für Unternehmer bedeutet dies sowohl Chancen als auch die Notwendigkeit, die Struktur regelmäßig zu überprüfen. In Kombination mit einem stabilen EU-Anker wie Zypern lässt sich das Risiko künftiger Änderungen abfedern, während die aktuellen Vorteile des 1-Prozent-Regimes und des estnischen Körperschaftsteuermodells genutzt werden. So wird Georgien zu einem flexiblen, kosteneffizienten Baustein, der seine volle Wirkung im Verbund mit einer durchdachten Gesamtstruktur entfaltet.

Standort Georgien: die Sonderregime im Überblick

Der Standort Georgien ist vor allem wegen seiner Sonderregime für kleine Unternehmen und Selbständige interessant. Das bekannteste ist der Small Business Status: Einzelunternehmer zahlen darauf nur 1 Prozent auf den Bruttoumsatz bis 500.000 Lari pro Jahr; oberhalb dieser Grenze steigt der Satz auf 3 Prozent. Daneben gibt es den Micro-Business-Status mit 0 Prozent bis 30.000 Lari sowie die Virtual Zone für IT-Unternehmen.

Körperschaftsteuer nach estnischem Vorbild

Georgische Kapitalgesellschaften unterliegen einem Modell nach estnischem Vorbild: Körperschaftsteuer von 15 Prozent fällt erst bei der Ausschüttung an, während thesaurierte und reinvestierte Gewinne steuerfrei bleiben. Das begünstigt Unternehmen, die ihre Gewinne im Betrieb belassen und wachsen lassen wollen. Die Virtual Zone gewährt qualifizierten IT-Unternehmen, die ausländische Kunden bedienen, sogar 0 Prozent Körperschaftsteuer auf diese Einkünfte.

  • Small Business Status1 % bis 500.000 GEL, dann 3 %
  • Micro Business0 % bis 30.000 GEL
  • Körperschaftsteuer15 % nur auf ausgeschüttete Gewinne
  • Virtual Zone (IT)0 % auf Auslandseinkünfte
  • Logik für Privatpersonenterritorial

Territoriale Logik und ihre Grenzen

Für Privatpersonen folgt der Standort Georgien einer weitgehend territorialen Logik: Ausländische Einkünfte bleiben unter Bedingungen außerhalb der georgischen Besteuerung. Allerdings kommt es auf die korrekte Einordnung der Einkunftsquelle an – der 1-Prozent-Satz gilt für georgische Einkünfte, und die Behandlung ausländischer Einkünfte hängt von einer sauberen Quellenanalyse ab. Eine vorschnelle Annahme der Steuerfreiheit ist riskant.

Georgien im Verhältnis zu Zypern

Im Vergleich zum Standort Zypern punktet Georgien mit extrem niedrigen Sätzen für kleine Tätigkeiten und einfacher Verwaltung, ist aber kein EU-Mitglied und verfügt über ein weniger dichtes Abkommensnetz. Wer überwiegend als Einzelunternehmer mit moderatem Umsatz tätig ist, findet im Standort Georgien ein attraktives Umfeld. Für komplexere Strukturen, Holdings und die Anbindung an den EU-Binnenmarkt bietet Zypern dagegen den rechtssicheren, EU-konformen Rahmen. In der Praxis schließen sich beide nicht aus – mitunter ergänzen sie sich in einer internationalen Gesamtstruktur.

⚠ Achtung: Quellenanalyse und Substanz

Die niedrigen georgischen Sätze setzen eine korrekte Einordnung der Einkünfte und – je nach Gestaltung – tatsächliche Tätigkeit voraus. Wer aus dem deutschsprachigen Raum zuzieht, muss zudem die Wirkung im Herkunftsland beachten. Eine isolierte Betrachtung allein des georgischen Rechts greift zu kurz.

Die Virtual Zone für IT-Unternehmen

Ein besonderes Merkmal des Standorts Georgien ist die Virtual Zone für IT-Unternehmen. Eine georgische Kapitalgesellschaft mit Virtual-Zone-Status zahlt 0 Prozent Körperschaftsteuer auf qualifizierte IT-Einkünfte aus dem Ausland und ist von der Mehrwertsteuer auf diese Leistungen befreit. Damit eignet sich Georgien besonders für Softwareentwicklung und digitale Dienstleistungen, die internationale Kunden bedienen.

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit tatsächlich der IT zuzuordnen ist und die Einkünfte aus dem Ausland stammen. Die Abgrenzung qualifizierter Tätigkeiten sollte sorgfältig erfolgen, da nicht jede digitale Leistung automatisch unter die Virtual Zone fällt.

  • Virtual Zone0 % KSt auf IT-Auslandseinkünfte
  • Mehrwertsteuer0 % auf diese Leistungen
  • EignungSoftware, digitale Dienste
  • Voraussetzungqualifizierte IT-Tätigkeit, Auslandskunden

Ansässigkeit und Aufenthalt

Der Small Business Status setzt keine georgische Steueransässigkeit voraus, doch in der Praxis ist sie empfehlenswert, um klare Verhältnisse zu schaffen. Georgien bietet verschiedene Aufenthaltstitel, und die territoriale Logik für Privatpersonen kann ausländische Einkünfte begünstigen. Ab 2026 gelten neue Regeln für Arbeitsaufenthalte, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Wer den Standort Georgien nutzen will, sollte Ansässigkeit, Aufenthalt und Tätigkeit aufeinander abstimmen.

Georgien für deutschsprachige Mandanten

Für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum ist der Standort Georgien vor allem dann interessant, wenn eine einfache, niedrig besteuerte Selbständigkeit im Vordergrund steht. Der 1-Prozent-Satz auf den Umsatz ist für Freelancer, Berater und digitale Unternehmer attraktiv. Allerdings ist Georgien kein EU-Mitglied, und das Abkommensnetz ist weniger dicht als das zypriotische, was bei grenzüberschreitenden Einkünften zu beachten ist.

Entscheidend ist auch hier die Wirkung im Herkunftsland: Wer aus Deutschland oder Österreich zuzieht, muss die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts und etwaige Wegzugs- oder Hinzurechnungsregeln berücksichtigen. Georgien ersetzt nicht die sorgfältige Planung über beide Rechtsordnungen hinweg.

ℹ Hinweis: Kein EU-Binnenmarkt

Anders als Zypern liegt Georgien außerhalb des EU-Binnenmarkts. Für Tätigkeiten mit starkem EU-Bezug oder europäischen Kunden kann das Nachteile bei Mehrwertsteuer, Marktzugang und Anerkennung mit sich bringen. Der Standort sollte zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen.

Krypto und digitale Tätigkeiten

Der Standort Georgien gilt als vergleichsweise krypto- und digitalfreundlich, was ihn für ortsunabhängige Unternehmer interessant macht. Einzelunternehmer mit Small Business Status profitieren vom 1-Prozent-Satz auf den Umsatz, und digitale Dienstleistungen für ausländische Kunden lassen sich über die Virtual Zone oder die territoriale Logik günstig gestalten. Die konkrete Behandlung einzelner Tätigkeiten – etwa im Krypto-Bereich – sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden, da die Einordnung über die anwendbaren Sätze entscheidet.

Für ortsunabhängige Selbständige verbindet Georgien damit niedrige Sätze mit geringem Verwaltungsaufwand – unter dem Vorbehalt einer korrekten Quellen- und Tätigkeitsanalyse.

ℹ Hinweis: Einzelfall prüfen

Die günstige Behandlung digitaler und kryptobezogener Tätigkeiten hängt von der konkreten Ausgestaltung und der korrekten steuerlichen Einordnung ab. Eine pauschale Annahme der Steuerfreiheit ist riskant; die Tätigkeit sollte vorab sauber klassifiziert werden.

Fazit

Der Standort Georgien bietet mit dem 1-Prozent-Regime für Kleinunternehmer, dem estnischen Körperschaftsteuermodell und der territorialen Besteuerung ein bemerkenswert günstiges Umfeld. In Verbindung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern, das 0 Prozent Quellensteuer auf Dividenden vorsieht, entsteht ein leistungsfähiger Baustein internationaler Strukturen. Als Nicht-EU-Standort ergänzt Georgien dabei häufig eine zypriotische Struktur, statt sie zu ersetzen.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. CMC Certus Management Consultants Ltd ist eine Unternehmensberatung; Florian Wilk ist Director und kein Steuerberater. Maßgeblich ist stets die Prüfung des konkreten Einzelfalls. Alle steuerlichen Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 auf Zypern.