Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der CMC Family Office Group Ltd und ihren Auftraggebern. Sie richten sich an Unternehmer; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Eine Übersicht aller Klauseln finden Sie nachstehend.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, Leistungen und vorvertraglichen Maßnahmen zwischen der CMC Family Office Group Ltd, Serghides House, Suite 102, 61 Archbishop Makarios III Avenue, 6017 Larnaca, Republik Zypern, Registernummer HE 495795 („CMC“), und ihren Auftraggebern („Kunde“).
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen und sonstige geschäftlich handelnde Personen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CMC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn CMC in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch; ergänzend kann Englisch verwendet werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „Auftrag“ die vereinbarte Leistung gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung;
- „Partner“ unabhängige, zugelassene Dritte (etwa Rechtsanwälte/Advocates, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Notare, lizenzierte Dienstleister);
- „Arbeitsergebnisse“ die von CMC im Rahmen eines Auftrags erstellten Konzepte, Analysen, Vorlagen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen;
- „Textform“ eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere E-Mail).
§ 3 Vertragsgegenstand und Art der Leistungen
(1) CMC erbringt Leistungen der Unternehmens-, Struktur- und Family-Office-Beratung sowie die Konzeption, Koordination, Organisation und Projektsteuerung grenzüberschreitender Vorhaben. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) CMC schuldet ein fachgerechtes und sorgfältiges Tätigwerden (Dienstleistung), soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werk) vereinbart ist. CMC ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
§ 4 Ausdrückliche Abgrenzung lizenzpflichtiger Leistungen
(1) CMC ist keine Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- oder Vermögensverwaltungsgesellschaft und keine nach dem zypriotischen Recht zugelassene Verwaltungsdienstleisterin (Administrative Service Provider), soweit hierfür eine gesonderte Zulassung erforderlich ist. CMC erbringt insbesondere keine:
- Steuerberatung oder geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des deutschen Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften;
- Rechtsdienstleistung oder Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bzw. den Rechtsanwälten/Advocates vorbehaltene Tätigkeiten;
- Anlageberatung, Anlage- oder Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung oder sonstige Wertpapier-/Finanzdienstleistungen im Sinne von KWG, WpIG bzw. MiFID II;
- Vermögensverwaltung mit Entscheidungsbefugnis über fremdes Vermögen;
- Wirtschaftsprüfung oder gesetzliche Abschlussprüfung im Sinne der WPO;
- Versicherungsvermittlung oder -beratung (VAG/GewO) sowie Zahlungs- oder Kreditdienste (ZAG).
(2) Soweit derartige Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, werden sie ausschließlich von unabhängigen, zugelassenen Partnern erbracht. Die Beauftragung dieser Partner erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – unmittelbar durch den Kunden.
(3) Von CMC bereitgestellte Informationen, Muster und Konzepte dienen der allgemeinen Orientierung und Strukturierung und ersetzen keine Prüfung und Beratung durch die jeweils zuständige zugelassene Person.
§ 5 Kein Erfolgsversprechen; eigenverantwortliche Einholung von Rat
(1) CMC gibt keine Zusicherung eines bestimmten steuerlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Ergebnisses ab. Aussagen zu Rechtslagen, Steuersätzen oder Fristen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Leistung bekannten Stand und können sich ändern.
(2) Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortlich und holt vor deren Umsetzung, soweit erforderlich, eigenen rechtlichen und steuerlichen Rat bei zugelassenen Personen ein.
§ 6 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von CMC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von CMC, die Gegenzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder die Aufnahme der Leistung durch CMC zustande. Der Vertragsschluss kann auch in Textform erfolgen.
§ 7 Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Führt ein Änderungswunsch des Kunden zu Mehraufwand oder zeitlicher Verschiebung, ist CMC berechtigt, die Vergütung und die Termine entsprechend anzupassen.
§ 8 Leistungszeit, Termine und Fristen
(1) Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungserbringung nicht durch fehlende Mitwirkung behindert wird. Insbesondere:
- übermittelt er alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig;
- benennt er einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner;
- teilt er Änderungen der Sach- oder Rechtslage unverzüglich mit;
- prüft er von CMC vorgelegte Entwürfe zeitnah.
Verzögerungen oder Mehraufwände aus verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CMC.
§ 10 Identifizierung, Geldwäsche- und Sanktionsprüfung
(1) CMC und die eingebundenen Partner können gesetzlich verpflichtet sein, den Kunden und die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, den Zweck der Geschäftsbeziehung sowie die Herkunft eingesetzter Mittel zu prüfen und entsprechende Nachweise einzuholen (Know-Your-Customer, Geldwäsche- und Sanktionsprüfung).
(2) Der Kunde wirkt hieran mit und stellt die erforderlichen Unterlagen bereit. Bis zum Abschluss der Prüfung kann CMC die Leistungserbringung zurückstellen.
(3) Bei Verdachtsmomenten oder Sanktionsbezügen bestehen gegebenenfalls gesetzliche Melde-, Zurückweisungs- und Kündigungsrechte bzw. -pflichten, die dem Vertrag vorgehen; Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
§ 11 Einschaltung Dritter und Zusammenarbeit mit Partnern
(1) CMC ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte hinzuzuziehen sowie – nach Abstimmung mit dem Kunden – die Zusammenarbeit mit zugelassenen Partnern zu koordinieren.
(2) Verträge über lizenzpflichtige Leistungen kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. CMC handelt insoweit nicht als Vertreter des Partners und schuldet weder dessen Leistung noch einen bestimmten Erfolg. Für die Auswahl sorgfältig benannter Partner haftet CMC nur nach Maßgabe von § 21.
§ 12 Vergütung, Auslagen und Fremdkosten
(1) Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung (Pauschalhonorar, Zeithonorar oder Retainer). Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Honorare zuzüglich etwaiger gesetzlicher Steuern.
(2) Notwendige Auslagen sowie Fremdkosten (etwa amtliche Gebühren, Übersetzungen, Honorare von Partnern) werden gesondert erstattet. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 13 Rechnungen, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Zahlungsverzug ist CMC berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Ersatz von Beitreibungskosten zu verlangen und – nach vorheriger Ankündigung – weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückzustellen.
§ 14 Vorschuss, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) CMC kann angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen verlangen.
(2) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 15 Abnahme von Arbeitsergebnissen
Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, hat der Kunde abnahmefähige Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Ergebnisse produktiv nutzt.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von CMC nicht zu vertretende Umstände (etwa Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle bei Partnern oder Dienstleistern, Cyber-Angriffe) befreien CMC für ihre Dauer von der Leistungspflicht und verlängern Leistungsfristen angemessen. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, sind beide Parteien zur Kündigung des betroffenen Auftrags berechtigt.
§ 17 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrages.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Weitergabe an eingebundene Partner zur Auftragsdurchführung ist zulässig. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 18 Datenschutz und elektronische Kommunikation
CMC verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Der Kunde willigt in die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail ein und erkennt die damit verbundenen Risiken an; auf Wunsch wird eine verschlüsselte Übermittlung vereinbart.
§ 19 Nutzungs- und Schutzrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(2) Urheber- und sonstige Schutzrechte, Methoden, Vorlagen sowie zugrunde liegendes Know-how verbleiben bei CMC. Eine Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von CMC in Textform.
§ 20 Gewährleistung und Nacherfüllung
Weist eine geschuldete Leistung einen von CMC zu vertretenden Mangel auf, hat CMC das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit in Textform zu rügen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 21.
§ 21 Haftung
(1) CMC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CMC nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für die Leistungen der vom Kunden beauftragten Partner sowie für den Eintritt eines bestimmten rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs übernimmt CMC keine Haftung.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CMC. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 22 Haftung für Inhalte Dritter und Partner
Für Inhalte, Leistungen und Verzögerungen Dritter oder zugelassener Partner, die der Kunde unmittelbar beauftragt hat, haftet CMC nicht. Verweise und Empfehlungen auf Partner stellen keine Gewähr für deren Leistung dar.
§ 23 Freistellung
Der Kunde stellt CMC von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen, unvollständigen oder rechtswidrig bereitgestellten Informationen, Weisungen oder Unterlagen des Kunden beruhen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
§ 24 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen CMC verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 25 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge können von beiden Seiten nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den individuell getroffenen Vereinbarungen beendet werden. Kündigungen bedürfen der Textform.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CMC insbesondere vor bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Verweigerung erforderlicher Mitwirkung oder KYC-Nachweise, Sanktionsbezügen oder bei Umständen, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar machen.
§ 26 Folgen der Beendigung
Bei Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Jede Partei gibt die ihr überlassenen Unterlagen und Daten der anderen Partei auf Wunsch zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 27 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für zwölf (12) Monate danach Mitarbeiter oder eingebundene Partner von CMC nicht gezielt abzuwerben. Allgemeine, nicht auf CMC gerichtete Stellenausschreibungen bleiben zulässig.
§ 28 Referenznennung
CMC ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss eines Auftrags in allgemeiner Form als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 29 Abtretung
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von CMC in Textform.
§ 30 Mitteilungen und Textform
Rechtserhebliche Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses können in Textform (insbesondere per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse) erfolgen, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 31 Änderungen dieser AGB
CMC kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern und wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Für bereits erteilte Aufträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
§ 32 Streitbeilegung
(1) Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst einvernehmlich beizulegen.
(2) CMC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; die Vorschriften zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher finden auf Verträge im Anwendungsbereich dieser AGB keine Anwendung.
§ 33 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Larnaca, Zypern.
§ 34 Salvatorische Klausel und Vollständigkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 35 Vorrang und Sprachfassung
Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Auftragsbestätigung, individuelles Angebot, diese AGB. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: Juli 2026 · CMC Family Office Group Ltd, Larnaca